Webinar mit Max Schrems zum Privacy Shield 2.0

Update-Call mit Max Schrems im September 2023

Das PrivacyShield 2.0 – also der sog. Datenschutzrahmen EU-USA – ist trotz aller Zweifel von der Europ. Kommission beschlossen worden.

Alles gut also? Naja, für den Moment gibt es damit wieder eine Rechtsgrundlage für die Datenübertragung in die USA. Aber nach unserer Einschätzung wird der Angemessenheitsbeschluss nicht halten. Diese teilen sehr viele mit der Sache gut betraute. Unternehmen müssen sich also weiterhin mit der Problematik beschäftigen, haben nur ein paar Monate gewonnen.

Was sagt Max Schrems dazu? Das haben wir bereits am 28. März gehört. Demnach dürfte es nicht lange dauern bis er den Fall wieder vor dem Europäischen Gerichtshof hat. Ob es diesmal sogar zu einer Art „einstweiligen Verfügung“ kommt, wissen wir wohl im September. Daher peilen wir für Mitte September wieder ein Online-Event mit Max Schrems an. Auch wenn das Datum noch nicht ganz fest steht, können Sie sich hier bereits anmelden:

Diese Einwilligungen sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Ihren Widerruf richten Sie an privacy provided, truffle.one GmbH, Am Weißen Stein 16, 53227 Bonn, E-Mail: widerruf@privacyprovided.eu. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Aufnahme vom 28. März 2023

Der Entwurf für das Privacy Shield 2.0 liegt seit Dezember 2022 auf dem Tisch. Alle Beteiligten konnten sich ein Bild machen und eine Meinung bilden. So natürlich auch der bekannte Datenschützer Max Schrems, der bereits beide Vorgänger des Privacy Shields 2.0 vor dem Europäischen Gerichtshof gekippt hat. Er persönlich hat uns im Webinar am 28.3. um 10 Uhr sein Bild dargestellt.

Wir danken dem Event-Sponsor noris network

Diese Einwilligungen sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Ihren Widerruf richten Sie an privacy provided, truffle.one GmbH, Am Weißen Stein 16, 53227 Bonn, E-Mail: widerruf@privacyprovided.eu. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Über unseren Sprecher Max Schrems

Datenschützer

Max Schrems wurde Europas bekanntester Datenschützer nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Safe-Harbor-Abkommen und später den Nachfolger Privacy Shield für ungültig erklärte. Er kritisierte damals, dass US-Behörden im Rahmen der US-Überwachungsgesetze personenbezogene Daten von EU-Bürgern einsehen können. Das widerspricht sich mit dem EU-Datenschutzrecht (der DSGVO und der Charta der Grundrechte der EU). Max Schrems spricht mit uns zum Privacy Shield 2.0

Max Schrems lauscht Snowdens Worten
Max Schrems lauscht Snowdens Worten
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Safe Harbor und SCHREMS I, Privacy Shield und SCHREMS II

Angemessenheitsentscheidungen der EU-Kommission für Drittländer

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert zunächst, dass personenbezogene Daten in EU-Staaten verarbeitet werden dürfen, da hier ein adäquates Datenschutzniveau gegeben ist. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ländern außerhalb der EU (sog. Drittländer) muss eine Entscheidung der EU-Kommission je Land erfolgen.

Die Lösung für die USA sollten Safe Harbor und Privacy Shield sein

Für Datenübertragungen in die USA wurden transatlantische Vereinbarungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten getroffen: zuerst das sog. Safe Harbor-Abkommen und dann in 2016 das Privacy Shield.

EuGH: Angemessenheistsentscheidungen ungültig (SCHREMS I und SCHREMS II)

Das Privacy Shield wurde am 16. Juli 2020 vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Fall SCHREMS II für ungültig erklärt. Der EuGH stellte fest, dass der Rahmen des Datenschutzschilds keinen angemessenen Schutz für die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern bot, wenn diese in die Vereinigten Staaten übermittelt wurden. Die Entscheidung wurde nach dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems benannt, der die rechtliche Anfechtung initiiert hatte.

Problem: Überwachungsgesetze der USA widersprechen sich mit der DSGVO

Der EuGH entschied, dass das Privacy Shield die Persönlichkeitsrechte von EU-Bürgern nicht angemessen schützt, insbesondere in Bezug auf Überwachungsaktivitäten der US-Regierung. Das Gericht war besorgt darüber, dass die nationalen Sicherheitsgesetze der USA, insbesondere der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), den US-Behörden den Zugriff auf die Daten von EU-Bürgern ohne ausreichende Garantien oder Rechtsbehelfe für die Betroffenen ermöglichten.

Infolgedessen entschied das Gericht, dass das Privacy Shield nicht mehr als Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA verwendet werden kann.

Mehr dazu in unserem Blog-Artikel zum Privacy Shield.

Ergebnis: aktuell keine Rechtsgrundlage für Datenübertragungen in die USA.

Die Entscheidungen SCHREMS I und II haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die personenbezogene Daten zwischen der EU und den USA übermitteln – also fast alle.

Jetzt spricht Max Schrems zum Privacy Shield 2.0

„An Agreement in Principle“ (Joe Biden, Ursula von der Leyen)

Anfang 2022 haben sich US-Präsident Joe Biden und EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen getroffen und ein „Agreement in Princple“ verkündet. Ein Nachfolger für das Privacy Shield werde nun entwickelt. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2022 einen Entwurf für ein neues Privacy Shield 2.0 veröffentlicht. Nun ist die Frage:

Wird das Privacy Shield 2.0 stand halten oder folgt SCHREMS III?

Max Schrems wird uns in diesem Online-Event darstellen, was er denkt wie es weiter geht. Max Schrems zum Privacy Shield 2.0

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